Generalistische Ausbildung · PflBG § 11 · PflAPrV

Pflegefachkraft

Drei Jahre Ausbildung, 2.100 Stunden Theorie, 2.500 Stunden Praxis — danach trägst du den Titel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Das Curriculum folgt den 11 Curricularen Einheiten (CE 01–11) der Fachkommission nach § 53 PflBG. CE 10 deckt Kindheit und Jugend ab, CE 11 die psychische Gesundheit.

3 Jahre Ausbildungsdauer 2.100h Theorie 2.500h Praxis 11 Curriculare Einheiten 1–6 Notenskala · keine Kompensation
Pflegefachperson begleitet eine ältere Dame beim Ausmalen — Nähe und Vertrauen in der professionellen Pflege

Curriculare Einheiten

Klick auf eine Einheit — du siehst dann Lerninhalte, Verfahrensanleitungen und prüfungsnahe Übungsfragen.

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Staatliche Prüfung

Die Prüfungsordnung: PflAPrV §§ 9–16. Jeder Teil zählt — schriftlich, mündlich, praktisch. Keine Kompensation: fällst du in einem Teil durch, musst du genau diesen Teil wiederholen.

Schriftliche Prüfung

  • 3 fallbezogene Aufsichtsarbeiten à 120 Minuten
  • Fall 1: akutstationäre Pflege (CE 02–08)
  • Fall 2: pädiatrische Pflege (CE 10)
  • Fall 3: psychiatrische Pflege (CE 11)
  • Freitext-Antworten, Bewertung Note 1–6

Mündliche Prüfung

  • Fachgespräch zu einem Praxisfall
  • Dauer: ca. 30 Minuten
  • Schwerpunkte: Pflegeprozess, Medikamente, Recht
  • Präsentation + Verteidigung der Maßnahmen

Praktische Prüfung

  • Durchführung von 2–3 Pflegemaßnahmen am Patienten
  • Dauer: ca. 60 Minuten
  • Beispiele: Blutdruckmessung, Injektion, Verbandswechsel
  • Vornote aus der Praxisanleitung erforderlich
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