Drei Jahre Ausbildung, 2.100 Stunden Theorie, 2.500 Stunden Praxis — danach trägst du den Titel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Das Curriculum folgt den 11 Curricularen Einheiten (CE 01–11) der Fachkommission nach § 53 PflBG. CE 10 deckt Kindheit und Jugend ab, CE 11 die psychische Gesundheit.
Klick auf eine Einheit — du siehst dann Lerninhalte, Verfahrensanleitungen und prüfungsnahe Übungsfragen.
| Alte Struktur | Neue CE | Thema |
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Die Prüfungsordnung: PflAPrV §§ 9–16. Jeder Teil zählt — schriftlich, mündlich, praktisch. Keine Kompensation: fällst du in einem Teil durch, musst du genau diesen Teil wiederholen.