Der Wegweiser zur Anerkennung

Verständliche Orientierung zum Verfahren der beruflichen Anerkennung als Pflegekraft in Deutschland — Schritt für Schritt, mit Quellen belegt.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und keine Rechtsberatung. Die Darstellung ist bewusst allgemein gehalten. Für deinen Einzelfall sind ausschließlich die zuständigen Stellen und ggf. eine anwaltliche Beratung maßgeblich.
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Das Verfahren in deinem Bundesland

Das Verfahren ist bundesweit ähnlich geregelt, die zuständigen Stellen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Unterlagen

Übliche Unterlagen

Diese Checkliste ist allgemein gehalten. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, teilt die zuständige Stelle mit.

Fristen & Ansprechstellen

Orientierung zu Dauer und Anlaufstellen

Allgemeine Orientierung — die konkreten Fristen und Ansprechpartner findest du auf den Seiten der zuständigen Stelle.

Ansprechstellen (Auswahl)

  • NRW: Bezirksregierung (je nach Region), Bereich Gesundheitsberufe
  • Bayern: Regierung von Oberbayern / zuständige Regierungsbezirke
  • Andere Bundesländer: zuständige Landesbehörde für Gesundheitsberufe
  • Bundesweit: anerkennung-in-deutschland.de (Portal des Bundes)

Typische Verfahrensdauer

  • Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern — je nach Bundesland und Unterlagenlage
  • Die zuständige Stelle entscheidet, ob deine Ausbildung gleichwertig ist oder ob Auflagen (z. B. Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang) nötig sind
  • Rechtliche Grundlage: u. a. § 3 Pflegeberufegesetz (PflBG), Verfahrensregelungen der Länder